Aubach und Furthweiher

Unser Vereinsgewässer ist der Aubach mit seinen Nebenbächen – ein Bach im Bayerischen Wald, der zwischen Germannsdorf und der Erlau fließt. Außerdem bewirtschaften wir seit März 2017 gemeinsam mit dem Fischereiverein Hauzenberg e.V. den Furthweiher. Dort dürfen auch Gäste mit Tageskarte angeln.

Vereinsgewässer

Der Aubach

Der Aubach entspringt etwa eineinhalb Kilometer östlich von Germannsdorf. Er nimmt den Ruhmannsdorfer Graben und den Mühläckergraben auf und fließt dann in einer Talmulde durch Germannsdorf. Nach der Mündung des Ruhmannsdorfer Bachs folgt er der Staatsstraße St 2320 nach Süden und unterquert sie bei Kropfmühl in Richtung Westen. Von dort fließt er durch das Aubachtal vorbei an Wastlmühle und Aubachmühle und mündet schließlich bei Schmölz in die Erlau.

Der Aubach in Zahlen
Gesamtlängeca. 12 km
Höhenunterschiedinsgesamt ca. 380 m
Durchschnittliches Gefälleca. 3,2 %
NebenbächeRuhmannsdorfer Graben, Mühläckergraben, Ruhmannsdorfer Bach
Mündungin die Erlau bei Schmölz
Angelberechtigtnur Vereinsmitglieder
Karte des Aubachs: Er fließt von Germannsdorf an Jahrdorf, Wastlmühle und Aubachmühle vorbei bis zur Mündung in die Erlau bei Schmölz. Eingezeichnet sind auch Ruhmannsdorfer Bach, Ruhmannsdorfer Graben, Pislingbächlein und Scharbachl.
Verlauf des Aubachs mit seinen Nebenbächen (zum Vergrößern anklicken)

Wichtiger Hinweis: Graphitwerk Kropfmühl

Im Bereich des Graphitwerks in Kropfmühl ist das Angeln werktags nicht erlaubt. Grund sind die erhöhten Sicherheitsvorschriften des Werks (z. B. Sicherheitsschuhe und Helm).

Angeln am Aubach – nur für Mitglieder

Im Aubach und seinen Nebenbächen dürfen nur Vereinsmitglieder fischen. Auch Mitglieder brauchen dafür einen Erlaubnisschein (Angelkarte), der separat erworben wird und nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten ist – außer bei Vereinsveranstaltungen. Sie möchten an diesem schönen Bach angeln? Dann werden Sie Mitglied bei uns!

Hege & Bachbesatz

Hege ist für uns mehr als nur Fische einzusetzen. Jedes Jahr setzen wir rund 20.000 junge Bachforellen in den Aubach und seine Nebenbäche ein – so auch 2025 und 2026. Damit wollen wir den natürlichen Bestand der heimischen Bachforelle langfristig sichern. Die Jungfische finden in den strukturreichen Bächen gute Bedingungen, um heranzuwachsen und sich später selbst fortzupflanzen. Unsere Jugend hilft beim Besatz tatkräftig mit.

Unsere Fischzucht: Im ehemaligen Schwimmbad in Germannsdorf haben wir eigene Aufzuchtbecken gebaut, inzwischen sind es fünf. Darin ziehen wir unsere Forellen auf. Mehr dazu auf der Seite Verein.

Bisherige Besatzmaßnahmen laut Vereinsberichten
JahrBesatzGewässer
201620.000 BachforellenNebenbäche des Aubachs
2017 ()20.000 BachforellenbrutAubach und Nebenbäche
2019 ()20.000 BachforellenAubach und Nebenbäche
2021 (März)ca. 20.000 BachforellenAubach und Nebenbäche
2025 (April)20.000 junge BachforellenBäche des Vereins
2026 (März)20.000 junge BachforellenBäche des Vereins

Welche Fische leben im Aubach?

Allgemeine Einordnung – keine Bestandsaufnahme des Vereins.

Bäche wie der Aubach – kühl, sauerstoffreich, mit starkem Gefälle und steinigem Grund aus dem Grundgebirge des Bayerischen Waldes – zählen Fachleute zur Forellenregion. Typische Bewohner solcher Gewässer sind die Bachforelle als Leitfisch und kleine Begleitarten wie Koppe (Mühlkoppe), Bachschmerle, Elritze und das Bachneunauge. Welche Arten tatsächlich und in welcher Zahl im Aubach vorkommen, haben wir hier nicht erhoben.

Belegt sind durch Fänge unserer Mitglieder:

  • Bachforelle, z. B. 31 cm (März 2016) und 32 cm / 350 g (April 2015)
  • Bachsaibling, z. B. 42 cm (März 2016), 44 cm / 650 g (April 2015) und 47 cm / 870 g (April 2019). Der Bachsaibling stammt ursprünglich aus Nordamerika.
Alle besonderen Fänge ansehen
Auch für Gäste

Der Furthweiher

Der Furthweiher liegt zwischen Jahrdorf, Germannsdorf und Kropfmühl, direkt an der Staatsstraße St 2320. Seit März 2017 bewirtschaften wir das 1,55 Hektar große Gewässer gemeinsam mit dem Fischereiverein Hauzenberg e.V. Hier dürfen nicht nur Mitglieder, sondern auch Gäste angeln. Raub- und Friedfischangler kommen gleichermaßen auf ihre Kosten: Hecht, Zander, Wels, Karpfen, Schleie und mehr.

Lageskizze: Der Furthweiher liegt zwischen Jahrdorf, Germannsdorf und Kropfmühl an der Staatsstraße.
Lage des Furthweihers (zum Vergrößern anklicken)

Die Kartenlinks öffnen externe Kartendienste in einem neuen Fenster. Es wird keine Karte in diese Seite eingebettet.

Schonzeiten & Schonmaße

Für unsere Gewässer gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße der bayerischen Fischereiverordnung (AVBayFiG). Der Aubach entwässert über die Erlau in die Donau, deshalb gelten die Werte für das Einzugsgebiet Donau. Unten finden Sie die für unsere Gewässer wichtigsten Arten.

  • Schonzeit: In dieser Zeit darf die Art nicht gefangen werden. Die Tage am Anfang und am Ende gehören jeweils dazu.
  • Schonmaß: Fische, die kleiner sind (gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse), müssen sofort schonend zurückgesetzt werden.
  • „–“ bedeutet: keine Schonzeit bzw. kein Schonmaß festgelegt.
Aubach und Nebenbäche (Forellenregion)
ArtSchonzeitSchonmaß
Bachforelle1. Oktober bis 15. März26 cm
Regenbogenforelle15. Dezember bis 15. März26 cm
Bachsaibling––
Äsche1. Januar bis 30. April35 cm
Mühlkoppe (Koppe)1. Februar bis 30. April–
Elritze1. Mai bis 30. Juni–
Bachneunaugeganzjährig geschont–
Schmerle (Bachschmerle)––
Aitel/Döbel––
Furthweiher (Stillgewässer)
ArtSchonzeitSchonmaß
Hecht15. Februar bis 30. April50 cm
Zander15. Februar bis 30. April50 cm
Karpfen–35 cm
Schleie1. Mai bis 30. Juni26 cm
Wels––
Flussbarsch––
Brachse––
Giebel––
Rotauge––
Rotfeder––
Karauscheganzjährig geschont–
Störganzjährig geschont–
Weitere Arten in Fließgewässern der Region (z. B. bei Ausflügen an die Donau)
ArtSchonzeitSchonmaß
Huchen15. Februar bis 30. Juni90 cm
Barbe1. Mai bis 30. Juni40 cm
Nase1. März bis 30. April30 cm
Nerfling1. März bis 30. April30 cm
Hasel1. März bis 30. April–
Schied/Rapfen1. März bis 30. April40 cm
Rutte/Quappe–40 cm
Sterletganzjährig geschont–
Schneiderganzjährig geschont–
Strömerganzjährig geschont–

Aal: Die Schonzeit (1. Oktober bis 31. Dezember) und das Schonmaß (50 cm) gelten laut Verordnung nur in den Einzugsgebieten von Elbe, Rhein und Weser, nicht im Donaugebiet.

Catch & Release: Bitte informieren Sie sich auch über die Regeln zum Zurücksetzen von Fischen. Geschonte und untermaßige Fische müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden. Für alle Fische gilt das Tierschutzgesetz.

Stand und Hinweis: ohne Gewähr

Anlage zur AVBayFiG, gültig seit 01.01.2023. Die Neufassung der Anlage zum 01.01.2025 hat bei den oben genannten Arten nach unserer Prüfung keine anderen Schonzeiten oder Schonmaße gebracht. Geändert wurden vor allem Artnamen und Nummern (z. B. „Koppe“ statt „Mühlkoppe“, „Atlantischer Stör“ statt „Stör“, „Bachschmerle“ statt „Schmerle“).

Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die jeweils aktuelle Verordnung. Vereinsinterne Regeln (z. B. Fangbegrenzungen) können strenger sein. Aktuelle Fassung: Anlage zur AVBayFiG auf gesetze-bayern.de.